18-05-2019, 03:00
Also ich werd bald auch echt noch bescheuert...................
Wie ich ja schon öfters hier mal erwähnt habe, habe ich eine (ruhende) Lohnpfändung von rund 35.000 EUR seitens des Jugendamtes, welche aufgrund einer Einigung ja von mir bedient wird.
Ich hab aber auch seit 2013 ein Aufrechnungsersuchen über obige Summe des Jugendamtes beim Finanzamt an der Backe. Jetzt habe ich für 2017 -als ich meinen neuen Job angetreten habe- eine Steuererstattung von mehreren 100 EUR quasi -bzw. nicht- erhalten. Beim FA bestehen noch Schulden aus Säumniszuschlägen, ebenfalls entstanden durch o.g. Aufrechnungsersuchen.
Nun hatte ich ja die Hoffnung, das das FA seine offenen Forderungen erstmal mit meinen Erstattungen verrechnet und den verbleibenden Überschuss ans JA abführt. Aber nein,........... die komplette Erstattungssumme wurde ans JA ausgezahlt, so das meine Schulden beim FA immer noch offen sind. Ich kann doch nicht jedesmal quasi alles doppelt bezahlen (JA und FA)?
Und vor allem kann sich das JA ja im Extremfall 2x bei mir bedienen: 1x über Lohnpfändung und 1x über Aufrechnungsersuchen. Ist das so richtig?
Wie ich ja schon öfters hier mal erwähnt habe, habe ich eine (ruhende) Lohnpfändung von rund 35.000 EUR seitens des Jugendamtes, welche aufgrund einer Einigung ja von mir bedient wird.
Ich hab aber auch seit 2013 ein Aufrechnungsersuchen über obige Summe des Jugendamtes beim Finanzamt an der Backe. Jetzt habe ich für 2017 -als ich meinen neuen Job angetreten habe- eine Steuererstattung von mehreren 100 EUR quasi -bzw. nicht- erhalten. Beim FA bestehen noch Schulden aus Säumniszuschlägen, ebenfalls entstanden durch o.g. Aufrechnungsersuchen.
Nun hatte ich ja die Hoffnung, das das FA seine offenen Forderungen erstmal mit meinen Erstattungen verrechnet und den verbleibenden Überschuss ans JA abführt. Aber nein,........... die komplette Erstattungssumme wurde ans JA ausgezahlt, so das meine Schulden beim FA immer noch offen sind. Ich kann doch nicht jedesmal quasi alles doppelt bezahlen (JA und FA)?
Und vor allem kann sich das JA ja im Extremfall 2x bei mir bedienen: 1x über Lohnpfändung und 1x über Aufrechnungsersuchen. Ist das so richtig?