11-05-2019, 12:11
Das ist aber eine einstweilige Anordnung, die du da beantragst, § 769 ZPO! Für den Antrag besteht Anwaltszwang, wenn das angerufene Gericht ein Landgericht, ein Gericht des höheren Rechtszugs oder ein Familiengericht ist (§ 78 ZPO, https://www.haufe.de/recht/deutsches-anw...32026.html)