Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
P-Konto,Unterhaltspfändung,laufender Unterhalt
#12
Das ist komplizierter. Der Pfändungsschutz gilt im Prinzip nur für Gelder, die im Vormonat eingegangen sind. Wie das berechnet wird, hat man den Gerichten überlassen. In diesem Punkt wurde das Gesetz absichtlich auf Betreiben der Gläubigerlobby verhunzt.

Auch ich vermute, darum gehts hier nicht. Vermutlich gehts dir um die Bestimmung der Verwendung von in Zukunft möglicherweise gepfändetem Geld. Du willst bestimmen, für welche Schulden dieses Geld verwendet wird?
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: P-Konto,Unterhaltspfändung,laufender Unterhalt - von p__ - 29-04-2019, 11:16

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Pfändungskonto Vs. Unterhaltspfändung bei Minderjährigen Zoe 6 1.373 09-05-2023, 18:23
Letzter Beitrag: Nappo
  Anwalt Generalvollmacht, laufender Unterhalt? Gast1969 1 1.151 27-08-2021, 14:32
Letzter Beitrag: p__
  Individueller Selbstbehalt bei Unterhaltspfändung dd-man 20 5.411 05-11-2020, 15:26
Letzter Beitrag: dd-man
  Unterhaltsvorschuss laufender Bezug Arminius 6 4.490 15-05-2019, 07:31
Letzter Beitrag: Austriake

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste