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P-Konto,Unterhaltspfändung,laufender Unterhalt
#12
Das ist komplizierter. Der Pfändungsschutz gilt im Prinzip nur für Gelder, die im Vormonat eingegangen sind. Wie das berechnet wird, hat man den Gerichten überlassen. In diesem Punkt wurde das Gesetz absichtlich auf Betreiben der Gläubigerlobby verhunzt.

Auch ich vermute, darum gehts hier nicht. Vermutlich gehts dir um die Bestimmung der Verwendung von in Zukunft möglicherweise gepfändetem Geld. Du willst bestimmen, für welche Schulden dieses Geld verwendet wird?
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RE: P-Konto,Unterhaltspfändung,laufender Unterhalt - von p__ - 29-04-2019, 11:16

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