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Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen
#45
Das Vollstreckungsgericht führt aus, was im Titel steht.
Sachverhalte wie diese prüft das Gericht nicht. In diesem Fall ist die Vollstreckungsabwehrklage das richtige Rechtsmittel. Die Vollstreckungsabwehrklage beseitigt nicht den Titel, sondern nur die Durchsetzung der Vollstreckung. Zumindest für diesen Teil, für den du schon bezahlt hast, sollte die Forderung im Rahmen der Vollstreckungsabwehrklage nicht mehr vollstreckbar, bzw. abgewendet werden.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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