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Ehegattenunterhalt steuerlich absetzen
#7
Klar ist es eine Schnapsidee und ein Gedankenspiel.
Es gibt Konstellationen, wo es funktionieren würde. z.B. wenn sie nichts verdient, und er auch nicht sonderlich viel.
Dann bräuchte sie auf den erhaltenen Unterhalt keine Steuern zahlen und er hätte kaum Abschläge von Stkl3 zu 1.
Dann gäbe es unterm Strich für beide gemeinsam gerechnet mehr raus, als wenn sie verheiratet sind und Stkl3/5 praktizieren.
z.B. intakte Ehe ER in Stkl3 2200€ netto SIE 450€ Job - dann fiktive Trennung, ER rutscht in Stkl1 2000€ netto und zahlt monatlich 1000€ Unterhalt an sie, so ergibt sich unterm Strich ca. 3500€ Erstattung über Anlage U.
In so einem Fall bekäme er in StKl3 zwar 2400€ mehr, aber durch die fingierte Trennung sind es nochmal rund 1000€ extra dank Anlage U. Man sieht Armutsehen können etwas für sich haben. :-)

Wenn beide gut verdienen wiegt der Wegfall der Stkl3 und obendrein die von der Unterhaltsempfängerin zu bezahlende Steuern auf den Unterhalt schwerer, als der Erstattungsbetrag durch Anlage U,
und das ganze ist dann ein Verlustgeschäft.
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RE: Ehegattenunterhalt steuerlich absetzen - von Maestro - 13-03-2019, 19:35

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