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Ehegattenunterhalt steuerlich absetzen
#4
Der Unterhalt muss dann aber vom Empfänger ( da einzeln veranlagt ) wie ein Einkommen versteuert werden! Also nichts mit Verschiebebahnhof !
Und der " Zahler " ist dazu verpflichtet dem Empfänger die Nachteile der Versteuerung auszugleichen !

Das Lohnt sich also nur wen der " Zahler " in einer so hohen Steuerstufe angekommen ist das da unterm Strich noch etwas übrig bleibt.

Im übrigen ist der Empfänger dazu verpflichtet dem " Zahler " diese Möglichkeit einzuräumen .

Muss halt jeder für sich durchrechnen ob das was bringt !
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RE: Ehegattenunterhalt steuerlich absetzen - von paule - 12-03-2019, 18:22

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