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Aufstocken
#3
(12-03-2019, 10:18)Papa schrieb: An einem Punkt widerspricht sich der Rechner leider. Es ist natürlich nicht möglich Kindesunterhalt zu bezahlen und dabei kein Kind zu haben. Zumindest ist mir nicht bekannt, dass außer Kindesunterhalt noch ein anderer Unterhalt absetzbar ist.

Die Angabe der Kinder ist nur wegen der Ermittlung des Erwerbstätigenfreibetrags relevant. Damit wird die Obergrenze des relevanten Freibetragseinkommens von 1.200 Euro Brutto auf 1.500 Euro erhöht. Dabei ist es auch egal, ob es nur eines oder 10 Kinder sind. Absetzbar ist Unterhalt, sofern er gesetzlich geschuldet und tituliert ist. Unterhalt aus einem Gerichtsurteil für eine geschiedene Ehefrau wäre das demnach auch.

Der Rechner vom Bund ist auch nur ein erster Anhaltspunkt. Die meisten Rechner im Netz haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Korrektheit. Unterhalt für Kinder kennen viele Rechner gar nicht als Abzugsposten.

Wenn der TO ein paar Angaben zu seinem Einkommen und seinen Ausgaben (Miete, Unterhalt etc.) macht, können wir hier ja ggf. auch rechnen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Aufstocken - von RunningMan - 11-03-2019, 21:24
RE: Aufstocken - von Sixteen Tons - 11-03-2019, 23:35
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