06-03-2019, 02:50
(03-03-2019, 01:42)Tiffy schrieb: Ab wann oder in ca. wievielen Wochen droht ungefähr eine Pfändung ?
Ich brauch leider nur etwas Zeit wegen der Arbeitserlaubnis.
Ausser Einkommensnachweise (die beim Jobcenter liegen) zurücksenden war bis jetzt nichts weiter.
Hab noch keine Schuld anerkannt und Titel gibt es noch nicht.
Das war vor 2 Wochen.
Die Schulden machen mir keine Angst, weil ich schon mal eine OTTO Rechnung von über 3000 Euro in Raten zurück gezahlt habe.
Zur Zeit stehe ich ca. mit 1692 Euro bei der UHV Kasse im Minus.
Ich dachte immer ich bin schlau, da ich Jahre lang Hartz 4 überlebt und auch verstanden habe![]()
In 4,5 Jahren ohne Arbeit musste ich nie eine Massnahme oder doof Bewerbungstraining machen. Da hat man es als Frau leicht, traurig gucken, denen die Worte im Mund umdrehen und als Sieger den Raum verlassen.
Vor einer Pfändung müsste erstmal ein Titel existieren. Ist dieser erstmal in der Welt, muss dir die vollstreckbare Auführung vorab per Gerichtsvollzieher oder von Anwalt zu Anwalt nachweislich zugestellt werden. Erst dann drohen Pfändungen. Bis dahin kannst du dich zurücklehnen.