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Angst vor Unterhaltsvorschusskasse
#15
(01-03-2019, 18:34)Tiffy schrieb: Die UHV will seit Oktober 2018 monatlich 282 Euro zurück.

Ob bisher Schulden entstanden sind, ist noch nicht entschieden. Schulden entstehen, wenn
1. Ab dem Zeitpunkt, an dem eine Forderung des Berechtigten oder seines Vertreters existiert (was bei dir wohl der Fall ist) und
2. diese Forderung irgendwann durch ein Anerkenntnis von dir oder durch einen Gerichtsbeschluss bestätigt ist.

Punkt 2 ist noch nicht der Fall, so dass im Moment keine vollstreckbaren Schulden da sind. Punkt 2 könnte aber noch Realität werden. Du könntest auf Unterhalt verklagt werden und vor Gericht verlieren. Oder gewinnen. Ein Richter kann in so gut wie jedem Szenario auf unterhaltspflichtig oder nicht unterhaltspflichtig beschliessen.

Deshalb ist es immer günstig, wenn du eine zweite Linie einziehst und dich für den Fall der Fälle informierst, welche Realitäten im Staat New York bei Vollstreckungen gelten. Was und wie wird gepfändet? Gibt es Risiken für deinen Mann? Manche Länder kennen so eine Art Errungenschaftsgemeinschaft, so dass ab einer Heirat pfändbares Gemeinschaftsgut entsteht. Könnte eine Pfändung die Arbeitserlaubnis stören?
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Angst vor Unterhaltsvorschusskasse - von Tiffy - 28-02-2019, 19:27
RE: Angst vor Unterhaltsvorschusskasse - von Mercedes_AMG - 28-02-2019, 21:59
RE: Angst vor Unterhaltsvorschusskasse - von p__ - 02-03-2019, 11:13

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