01-03-2019, 17:09 
		
	
	
		Nicht persönlich kommen zu können ist kein Hinderungsgrund für eine Klage gegen dich. Anwaltspflicht herrscht sowieso, da kann der Richter auch dich oder eben deinen anwaltlichen Vertreter laden.
	
	
	
	
	
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					Angst vor Unterhaltsvorschusskasse
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