14-01-2019, 06:23
@Geraldo123
Dass sie sich aus dem gebrauchten Kondom bedient hat, ist Spekulation. So, wie Du das schilderst, kann die Schwangerschaft auch zufällig entstanden sein. Dann macht es keinen Sinn jetzt noch einen Vertrauensbruch seitens Deines Freundes hinterher zu schieben. Wenn sie aber, wie Du schreibst, schon vom Goldfieber gepackt wurde und praktisch nicht mehr Gesprächsbereit ist, kann man es auch vergessen.
Um welches Land handelt es sich bei ihr, wo ein durchschnittliches Monatseinkommen 500 EUR beträgt? Klar ist auf jeden Fall, dass das Kind die Schweizer Staatsbürgerschaft beanspruchen kann, wenn es erstmal da ist und die Vaterschaftsverhältnisse geklärt sind:
https://www.eda.admin.ch/countries/germa...eburt.html
Wenn er also beabsichtigt, sich das Problem grundsätzlich vom Leib zu halten, sollte er es nie zur Klärung der Vaterschaft kommen lassen.
Wenn es doch soweit kommt, dass Vaterschaft und Unterhaltspflichten in der Schweiz geklärt sind, ist die Schweiz eines der schlechtesten Länder für einen weiteren Aufenthalt. Andererseits haben Schweizer Anwälte und Behörden nur wenig Möglichkeiten, im Ausland zu recherchieren oder einem Vater international hinterherzujagen. Solange sich also alle Beteiligten nicht in der Schweiz aufhalten, ist man gut beraten, es auch dabei zu belassen.
Dass sie sich aus dem gebrauchten Kondom bedient hat, ist Spekulation. So, wie Du das schilderst, kann die Schwangerschaft auch zufällig entstanden sein. Dann macht es keinen Sinn jetzt noch einen Vertrauensbruch seitens Deines Freundes hinterher zu schieben. Wenn sie aber, wie Du schreibst, schon vom Goldfieber gepackt wurde und praktisch nicht mehr Gesprächsbereit ist, kann man es auch vergessen.
Um welches Land handelt es sich bei ihr, wo ein durchschnittliches Monatseinkommen 500 EUR beträgt? Klar ist auf jeden Fall, dass das Kind die Schweizer Staatsbürgerschaft beanspruchen kann, wenn es erstmal da ist und die Vaterschaftsverhältnisse geklärt sind:
https://www.eda.admin.ch/countries/germa...eburt.html
Wenn er also beabsichtigt, sich das Problem grundsätzlich vom Leib zu halten, sollte er es nie zur Klärung der Vaterschaft kommen lassen.
Wenn es doch soweit kommt, dass Vaterschaft und Unterhaltspflichten in der Schweiz geklärt sind, ist die Schweiz eines der schlechtesten Länder für einen weiteren Aufenthalt. Andererseits haben Schweizer Anwälte und Behörden nur wenig Möglichkeiten, im Ausland zu recherchieren oder einem Vater international hinterherzujagen. Solange sich also alle Beteiligten nicht in der Schweiz aufhalten, ist man gut beraten, es auch dabei zu belassen.
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