Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Und wieder: Neue Düsseldorfer Tabelle
#23
Sogar eine Anwältin hats gemerkt:

"Trotz steigender Lebenshaltungskosten sind die Selbstbehaltssätze mittlerweile seit 2015 unverändert.
Dem Erwerbstätigen, der zu Unterhaltszahlungen verpflichtet ist, müssen monatlich 1.080 Euro und dem Nichterwerbstätigen weiterhin monatlich 880 Euro zur Verfügung stehen. Die Bedarfssätze der minderjährigen Kinder steigen dagegen seit 2015 jährlich. Das Missverhältnis zwischen den steigenden Bedarfssätzen für minderjährige Kinder und dem Selbstbehalt für den barunterhaltspflichtigen Elternteil sollte daher korrigiert werden.
"
https://www.judid.de/unterhaltsrecht-201...mehr-geld/
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Und wieder: Neue Düsseldorfer Tabelle - von p__ - 06-01-2019, 11:45

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Düsseldorfer Tabelle 2025 p__ 39 10.867 29-01-2025, 09:59
Letzter Beitrag: Alimen T
  Petition "Reformierung Düsseldorfer Tabelle" Matthias 6 2.630 23-01-2025, 03:41
Letzter Beitrag: Alimen T
  Düsseldorfer Tabelle 2024 - Prognose Nappo 37 14.239 29-01-2024, 16:52
Letzter Beitrag: DrNewton
  Bürgergeld, Düsseldorfer Tabelle 2023 p__ 79 30.853 26-01-2023, 10:17
Letzter Beitrag: Sixteen Tons

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste