17-12-2018, 21:33
(17-12-2018, 21:04)JoBe schrieb: Im Netz heißt es immer: „Vollstreckbare Titel über den Kindesunterhalt sind nicht zu befristen“.
Im Netz stehen vorrangig feuchte Träume von Juristen. Eine Befristung auf das 18. Lebensjahr ist absolut statthaft. Unterschreibe bloss keinen Titel ohne diese Befristung! "bis zum vollendeten 18. Lebensjahr".