06-12-2018, 12:36
(06-12-2018, 12:22)p__ schrieb: Die Nachzahlung könnte aber als Einkommen gelten und deshalb den laufenden Unterhalt senken. Sollte dein RA jedenfalls im Verfahren versuchen.
Danke für den Hinweis, ich werde meinen RA darauf ansprechen.
(06-12-2018, 12:22)p__ schrieb: Wie sieht denn der aktuelle Klageantrag des Kindes aus? Derselbe, für den die VKH abgelehnt wurde?
Im Prinzip ja, nur wurden die vorher als fehlend bemängelten Auskünfte (Einkommen der KM + eigenes Einkommen) mit abgegeben.
Einkommen der KM ist unterhalb des Selbstbehalts (was sogar stimmen dürfte).
Simon II