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PKV-Beitragsrückerstattung: KU-erhöhend?
#64
(22-06-2018, 09:25)Simon ii schrieb: In Absprache mit meinem RA gehen wir jetzt in die Offensive und werden die Gegenseite zur Herausgabe des unbegrenzten Titels auffordern.

Auch hier gibt es neues:

Die Gegenseite ist mir zuvorgekommen und hat mich zwischenzeitlich erneut verklagt und dabei sogar Gerichtskosten vorgestreckt, um den Prozeß vor dem FG führen zu können.

Vom FG wurde die Gegenseite aufgefordert, einen BAFÖG-Antrag zu stellen.

Dieser ist zwischenzeitlich da: Die Gegenseite bekommt ca. 290 EUR/Monat BAFÖG.

Nicht nur das: Das BAFÖG-Amt hat sogar den ersten BAFÖG-Bescheid für 2017/2018 korrigiert und zahlt nach.

Leider wird mir die Nachzahlung wahrscheinlich nicht helfen, da ich ja nach Titel den KU gezahlt habe und deswegen das zuviel gezahlte Geld vermutlich nicht zurückbekommen werde.

Ich bin jetzt gespannt, wieviel ich für die Zukunft an KU zahlen muß (dürfte deutlich weniger sein als bisher) und ob wir das FG dazu bringen können, daß die Kosten meines RAs von der Gegenseite zu tragen sind.

Ich werde berichten.

Simon II
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RE: PKV-Beitragsrückerstattung: KU-erhöhend? - von Simon ii - 06-12-2018, 12:10

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