29-11-2018, 13:11
Der Unterhaltsgläubiger lässt sich in das Grundbuch eintragen und erwirkt dann die Zwangsvollstreckung. Ofen aus.
Der Unterhaltsgläubiger ist selbst noch als Miteigentümer eingetragen. Dann Teilungsversteigerung...
Warm sanieren ist eine ganz blöde Idee. Die Brandsachverständigen kriechen Dir durch den Schutt wie ein Kriminalbeamter auf DNA Suche. Und die finden, was sie suchen...
Der Unterhaltsgläubiger ist selbst noch als Miteigentümer eingetragen. Dann Teilungsversteigerung...
Warm sanieren ist eine ganz blöde Idee. Die Brandsachverständigen kriechen Dir durch den Schutt wie ein Kriminalbeamter auf DNA Suche. Und die finden, was sie suchen...