14-11-2018, 23:03
Dein Wohnvorteil resultiert aus der fehlenden Kostenlast (Kreditzinsen) da das Haus deines ist und schon abbezahlt? Dann ist dein Wohnvorteil unterhaltsrechtlich als Einkommen einzustufen. Hast du ja selbst schon richtig erkannt.
Nun möchtest du den Wohnvorteil deiner Ex gerne gegenrechnen, da sie mietfrei bei dem Next wohnt. Hört sich fair an, leider wirst du damit gegen die Wand fahren.
Warum?
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anw...98990.html
Der Wohnvorteil deiner Ex basiert auf eine freiwillige Zuwendung Dritter. Es reicht, wenn dieser klar stellt, dass er diesen Vorteil nicht gewährt um deine Unterhaltslasten zu reduzieren. Über diese Hintertür würde ich vermuten, wird der Wohnvorteil eben nicht dem Einkommen deiner Ex zuzurechnen sein, welches als Grundlage der üblichen Trennungsunterhaltsberechnung (Dein Einkommen - Ihr Einkommen x 3/7) dienlich wäre.
So blöd das auch ist, aber so sieht Gerechtigkeit in D halt aus. Wäre dein Haus nicht deines, würde dies z.B. deinen Eltern gehören und sie ließen dich dort kostenlos wohnen, würden zudem einen Dreizeiler aufsetzen, dass die Zuwendung nicht zur Steigerung deiner Unterhaltspflichten erfolgt, wären dir deine 600 Euro erspart geblieben. Die Gerichte murren dann zwar kräftig, aber mit Verweis auf deren eigenen Unterhaltsrichtlinien ist das Thema vom Tisch. Vor meinen letzten Urteil wollte man mir in ähnlicher Konstellation einen Wohnvorteil von 250 Euro aufbrummen, die Richterin drohte noch in der letzten mündlichen Verhandlung damit. Wir beantragten Schriftsatznachlass, verwiesen auf die OLG Richtlinien, und schaue da: Kein Wohnvorteil im Urteil zu finden.
Nun möchtest du den Wohnvorteil deiner Ex gerne gegenrechnen, da sie mietfrei bei dem Next wohnt. Hört sich fair an, leider wirst du damit gegen die Wand fahren.
Warum?
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anw...98990.html
Der Wohnvorteil deiner Ex basiert auf eine freiwillige Zuwendung Dritter. Es reicht, wenn dieser klar stellt, dass er diesen Vorteil nicht gewährt um deine Unterhaltslasten zu reduzieren. Über diese Hintertür würde ich vermuten, wird der Wohnvorteil eben nicht dem Einkommen deiner Ex zuzurechnen sein, welches als Grundlage der üblichen Trennungsunterhaltsberechnung (Dein Einkommen - Ihr Einkommen x 3/7) dienlich wäre.
So blöd das auch ist, aber so sieht Gerechtigkeit in D halt aus. Wäre dein Haus nicht deines, würde dies z.B. deinen Eltern gehören und sie ließen dich dort kostenlos wohnen, würden zudem einen Dreizeiler aufsetzen, dass die Zuwendung nicht zur Steigerung deiner Unterhaltspflichten erfolgt, wären dir deine 600 Euro erspart geblieben. Die Gerichte murren dann zwar kräftig, aber mit Verweis auf deren eigenen Unterhaltsrichtlinien ist das Thema vom Tisch. Vor meinen letzten Urteil wollte man mir in ähnlicher Konstellation einen Wohnvorteil von 250 Euro aufbrummen, die Richterin drohte noch in der letzten mündlichen Verhandlung damit. Wir beantragten Schriftsatznachlass, verwiesen auf die OLG Richtlinien, und schaue da: Kein Wohnvorteil im Urteil zu finden.