14-11-2018, 14:58
Hi,
angenommen ein Unterhaltsschuldner hat Schulden bei a) Bank b) Staat (z.B. Steuern, unbezahlte Gebühren, Abgaben etc.) c) Ex-Frau mitsamt Kindern.
Welcher Gläubiger darf sich zuerst bedienen?
Sind es wirklich Frau mit Kindern?
Nach dem was ich jetzt so alles gelesen habe, würde ich auf folgende Reihenfolge tippen: b) a) c)
Das würde zumindest die realen Machtverhältnisse widerspiegeln.
Was meint Ihr?
angenommen ein Unterhaltsschuldner hat Schulden bei a) Bank b) Staat (z.B. Steuern, unbezahlte Gebühren, Abgaben etc.) c) Ex-Frau mitsamt Kindern.
Welcher Gläubiger darf sich zuerst bedienen?
Sind es wirklich Frau mit Kindern?
Nach dem was ich jetzt so alles gelesen habe, würde ich auf folgende Reihenfolge tippen: b) a) c)
Das würde zumindest die realen Machtverhältnisse widerspiegeln.

Was meint Ihr?
