12-11-2018, 12:33
Sehr geehrte Fachkräfte des Jugendamts,
vielen Dank für Ihr Schreiben. Da gab es wohl ein Missverständnis auf ihrer Seite: Ich habe niemals 150 EUR Rückzahlung pro Monat angeboten oder gar vereinbart. Schon allein deshalb nicht, weil ich das Geld überhaupt nicht habe. Die letzte Vereinbarung lautete 50.- EUR. Ich kann gar nichts anbieten, was ich nicht habe, das wäre Betrug.
Sicher können Sie erneut pfänden, das haben sie die letzten Jahre bereits eifrig bewiesen. Sie werden dann vom Vollstreckungsbeamten dieselben Zahlen geliefert bekommen wie ich sie bereits geliefert habe, durch die Pfändung ändert sich weder etwas an meinem Einkommen noch an Pfändungsfreibeträgen.
mit herzlichsten Grüssen
Ixus Nixus
Du kannst eh nichts machen. Wenn sie pfänden, dann pfänden sie, kannst du nicht ändern.
vielen Dank für Ihr Schreiben. Da gab es wohl ein Missverständnis auf ihrer Seite: Ich habe niemals 150 EUR Rückzahlung pro Monat angeboten oder gar vereinbart. Schon allein deshalb nicht, weil ich das Geld überhaupt nicht habe. Die letzte Vereinbarung lautete 50.- EUR. Ich kann gar nichts anbieten, was ich nicht habe, das wäre Betrug.
Sicher können Sie erneut pfänden, das haben sie die letzten Jahre bereits eifrig bewiesen. Sie werden dann vom Vollstreckungsbeamten dieselben Zahlen geliefert bekommen wie ich sie bereits geliefert habe, durch die Pfändung ändert sich weder etwas an meinem Einkommen noch an Pfändungsfreibeträgen.
mit herzlichsten Grüssen
Ixus Nixus
Du kannst eh nichts machen. Wenn sie pfänden, dann pfänden sie, kannst du nicht ändern.