01-11-2018, 14:15
(26-10-2018, 19:30)Arminius schrieb: Man solllte von vornherein Rechtsanwälte die aus dem Dunstkreis des AG bzw. OLG kommen ausschliessen...Lieber ggf. das Fahrgeld bezahlen als ein Rechtsanwalt vor Ort zu nehmen.
Z.B. Rechtsanwalt aus Hamburg Gerichtsort München (übertrieben)...
(27-10-2018, 00:54)Nappo schrieb: Arminius hat Recht. Wenn noch etwas zu retten ist, dann mit einem Winkeladvokat außerhalb des Dunstkreises dieses Widerlings. Ich kann nur sagen, dass es bei mir mal sehr geholfen hat. Da ging die Tür auf, und mein Münchener Anwalt stand in Rheinland-Pfalz in der Türe.
Dem dämlichen Bauern von Amtsrichter aus dem Westerwald (Herzliche Grüße!) fiel der Kitt aus der Brille.
Wieso sollte man einen Anwalt von weiter weg nehmen? Was ist der Vorteil?
Ich habe dies gemacht (noch im OLG-Bezirk, aber weiter entfernte Stadt), und es hat einfach nur die Kosten (Fahrtkostenpauschale) erhöht und mich gezwungen, für Besprechungen dorthin zu fahren.