24-10-2018, 11:18
Wie schon oft gesagt: Nirgends sind die Gerichte so weich im Unterhaltsrechtrecht wie bei frisch pflichtig gewordenen Müttern.
Hattest du die Berücksichtigung der Steuerklasse beim Unterhalt auch erstinstanzlich beantragt? Wenn das nicht explizit im schriftlichen Antrag gerügt wird, ist es dem Gericht egal.
Hattest du die Berücksichtigung der Steuerklasse beim Unterhalt auch erstinstanzlich beantragt? Wenn das nicht explizit im schriftlichen Antrag gerügt wird, ist es dem Gericht egal.