22-10-2018, 21:19
(22-10-2018, 20:52)p__ schrieb: Nein. Es geht nur um die Wünsche der Unterhaltsvorschusskasse. Selbstverständlich können die auch rückständigen Unterhalt pfänden. Aber mit den laufenden Zahlungen...[...]
p_Verständnisfrage: Man hat kein Einkommen und wird Zwangsvollstreckt...z.B. Pfüb (Kontopfändung u.s.w)...Dann hat man ja plötzlich ein viel höheren Pfändungsfreibetrag als wenn man "regulär" zahlen würde.

Das macht doch keinen Sinn !...und macht nur probleme für den laufenden Unterhalt. Oder meinetest Du nur Pfändung bei Einkommen ?