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Abwehr von Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
#23
++++++++++++++++Die Anwendung der Klausel "Für die Pfändung wegen der Rückstände, die länger als ein Jahr vor dem Antrag auf Erlass des Pfändungsbeschlusses fällig geworden sind, gelten die Vorschriften dieses Absatzes insoweit nicht, als nach Lage der Verhältnisse nicht anzunehmen ist, dass der Schuldner sich seiner Zahlungspflicht absichtlich entzogen hat." müsste aber auch vor dem Vollstreckungsgericht Bestand haben. Man kann das angreifen.+++++++++++++++++++++

Hi P_: ich arbeite zwar im Öffentlichen Dienst, hab trotzdem keine Ahnung Tongue   Wie kann ich das angreifen? Und geht das jetzt auch noch (der Pfändungsbeschluß ist von 05/2018)?

Zu Deinen weiteren Ausführungen kann ich leider nur sagen: Du hast vollkommen Recht! Angry
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RE: Abwehr von Pfändungs- und Überweisungsbeschluss - von Gast1969 - 16-10-2018, 23:39
RE: Vorbereitungen auf Pfändung? - von Nappo - 12-09-2018, 08:49
RE: Vorbereitungen auf Pfändung? - von p__ - 12-09-2018, 09:04
RE: Vorbereitungen auf Pfändung? - von Maestro - 12-09-2018, 09:25
RE: Vorbereitungen auf Pfändung? - von Maestro - 12-09-2018, 10:23
RE: Vorbereitungen auf Pfändung? - von p__ - 12-09-2018, 11:33
RE: Vorbereitungen auf Pfändung? - von Maestro - 12-09-2018, 12:18
RE: Vorbereitungen auf Pfändung? - von p__ - 12-09-2018, 13:35
RE: Vorbereitungen auf Pfändung? - von Mercedes_AMG - 12-09-2018, 14:38
RE: Vorbereitungen auf Pfändung? - von Maestro - 12-09-2018, 23:12
RE: Vorbereitungen auf Pfändung? - von p__ - 12-09-2018, 23:26
RE: Vorbereitungen auf Pfändung? - von Maestro - 13-09-2018, 00:45

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