Hallo zusammen,
was kostet es eigentlich einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu stoppen?
Ist dies auch irgendwie möglich, wenn ein Unterhaltsschuldner kein Geld dafür aufbringen kann, also z.B. auf Pump?
Ich blicke beim Thema Pfänden noch nicht so ganz durch.
Wie ist das, wenn man wegen rückständigem Unterhalt gepfändet wird?
Wird dann künftig weitergepfändet bis Ultimo (sodass man sich das Unterhalt überweisen künftig sparen kann) oder nur immer ein bestimmter Betrag gepfändet (z.B. 5000€) und die Pfändung endet sobald dieser beglichen ist?
Ich versuche zu verstehen, wie die Nicht-Zahl- und Pfändungsspiele im Rosenkrieg so funktionieren.
Nach meinem Verständnis können böse Exen mit Titel in der Tasche ja immer wieder so ein Ding gegen einen losschlagen, mit der Behauptung "nicht gezahlt, nichts bekommen".
Ein ziemliches Durcheinander ist auch der Selbstbehalt bzw. das Existenzminimum. Dieses muss bei Unterhaltspfändungen wohl anders und komplizierter errechnet werden, also bei sonstigen Pfändungen.
Bis wohin kann Ehegatten- und Kindesunterhalt vom Lohn gepfändet werden? Ich las von sogar 650€ bei voller Erwerbstätigkeit! Eine Beispielrechnung konnte ich im Netz dazu nicht finden. Wie rechnen die Vollstreckungsrichter?
Wenn man unters Existenzminimum gepfändet wird, kann man Sozialhilfe bewilligt bekommen oder wie rettet man sich vor der Straße/Kartonschlafplatz unter der Brücke?
Vielleicht könnt ihr mich ja etwas aufschlauen, dankeschön.
Grüße
was kostet es eigentlich einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu stoppen?
Ist dies auch irgendwie möglich, wenn ein Unterhaltsschuldner kein Geld dafür aufbringen kann, also z.B. auf Pump?
Ich blicke beim Thema Pfänden noch nicht so ganz durch.
Wie ist das, wenn man wegen rückständigem Unterhalt gepfändet wird?
Wird dann künftig weitergepfändet bis Ultimo (sodass man sich das Unterhalt überweisen künftig sparen kann) oder nur immer ein bestimmter Betrag gepfändet (z.B. 5000€) und die Pfändung endet sobald dieser beglichen ist?
Ich versuche zu verstehen, wie die Nicht-Zahl- und Pfändungsspiele im Rosenkrieg so funktionieren.
Nach meinem Verständnis können böse Exen mit Titel in der Tasche ja immer wieder so ein Ding gegen einen losschlagen, mit der Behauptung "nicht gezahlt, nichts bekommen".
Ein ziemliches Durcheinander ist auch der Selbstbehalt bzw. das Existenzminimum. Dieses muss bei Unterhaltspfändungen wohl anders und komplizierter errechnet werden, also bei sonstigen Pfändungen.
Bis wohin kann Ehegatten- und Kindesunterhalt vom Lohn gepfändet werden? Ich las von sogar 650€ bei voller Erwerbstätigkeit! Eine Beispielrechnung konnte ich im Netz dazu nicht finden. Wie rechnen die Vollstreckungsrichter?
Wenn man unters Existenzminimum gepfändet wird, kann man Sozialhilfe bewilligt bekommen oder wie rettet man sich vor der Straße/Kartonschlafplatz unter der Brücke?
Vielleicht könnt ihr mich ja etwas aufschlauen, dankeschön.
Grüße