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Für TU, KU und nachehelichen UH unschädliche Einnahmen, Zuwendungen
#4
Bei Kindesunterhalt keine Chance. Pflicht zu Verwertung seines Vermögens. Der Rest ist stärker eine Richtersache "nach Lage der Umstände".
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RE: Für TU, KU und nachehelichen UH unschädliche Einnahmen, Zuwendungen - von p__ - 09-09-2018, 20:40

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