Themabewertung:
  • 2 Bewertung(en) - 3.5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhaltsrückforderung, ich lebe in Kolumbien. Wie reagieren?
#51
Das ist doch harmlos. Bis zu 1.139,99 EUR kann gar nix gepfändet werden. Schliesslich ist die Pfändung längst von 850d ZPO in §850c zurückgerutscht. Wer erhält denn nach langen Auslandsjahren noch so viel Rente? Promille höchstens.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhaltsrückforderung, ich lebe in Kolumbien. Wie reagieren? - von p__ - 02-08-2018, 18:07

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Ku wie reagieren anor-al-mal 11 12.103 24-01-2014, 15:17
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste