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Scheidungsfolgevereinbarung einseitig und unter Zwang
#24
Was war, was könnte, was wäre ist nicht per Punkt. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung, die als Vergleich auch im Scheidungsurteil erwähnt war dürfte nur extrem schwer anzugreifen sein. Andere Szenarien bieten vielleicht nur "schwere" und nicht "sehr schwere" Angriffspunkte. Dafür ist eine intensive Durchleuchtung der Inhalte und rechtlichen Begleitumstände nötig. Das kann nur ein guter Anwalt und das kostet gut Geld.

Einen guten Anwalt hattest du ganz sicher nicht, dann hättest schon damals den Rat bekommen, eine solche Vereinbarung nicht zu unterschreiben. Es sieht danach aus, als wäre dein Ex wesentlich besser beraten gewesen.

Gefühle helfen da leider überhaupt nicht weiter, Fehler der Vergangenheit und das jetzige Ungerechtigkeitgefühl knacken die Vereinbarung nicht.
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RE: Scheidungsfolgevereinbarung einseitig und unter Zwang - von p__ - 09-04-2018, 13:08
RE: Scheidungsfolgevereinbarung einseitig und unter Zwang - von Mercedes_AMG - 10-04-2018, 05:59

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