04-04-2018, 11:13
Da das Kind ja Anspruch auf einen pfändbaren Titel hat, kann ich dann nicht selber auch einen Antrag auf Festsetzung des Unterhalts stellen? Also im Namen des Kindes zeige ich mich selber an so zu sagen. Geht das?
In dem vereinfachten Verfahren wird ja erst das Gehalt geprüft wenn der Antragsgegner Einspruch einreicht.
In dem vereinfachten Verfahren wird ja erst das Gehalt geprüft wenn der Antragsgegner Einspruch einreicht.
Wenn du zum Weibe gehst, vergiss die Peitsche nicht! - Friedrich Nietzsche (1844-1900)