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Geschenke für Geburtstage und neues Hobby
#4
Hier dürfte es um Geschenke gehen, die Euer gemeinsames Kind den Freunden mitbringt, zu deren Geburtstagsfeiern es eingeladen ist.

Rein rechtlich ist das Deine Sache, wenn der Kindergeburtstag, zu dem Euer Kind eingeladen ist, in Deine Umgangszeit fällt. D.h. Du bestimmst, was das Kind mitbringt und müsstest auch die Kosten übernehmen. Natürlich kannst Du dem Kind verbieten, so einen Geburtstag zu besuchen, was natürlich in Bezug auf das Verhältnis zum Kind fatal ware. Ferner könntest Du es ohne Geschenk zum Geburtstag schicken: gleicher Effekt.

Von daher wirst Du wohl in den sauren Apfel beissen müssen, wenn Du den Konflikt nicht über das Kind austragen willst.
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RE: Geschenke für Geburtstage und neues Hobby - von Theo - 26-03-2018, 14:49

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