05-03-2018, 01:08
Ich hatte mal den Fall, dass der Umgangstitel vom wortlaut her klare Zeiten hergaben, wonach die KM den Umgang schuldhaft behinderte, nur wollte der Richter kein Ordnungsgeld ansetzen, er war jedoch geschickt genug, mir nach dem Wortlaut Recht zu geben, somit erging eine Kostenentscheidung zu den Gerichtskosten, welche der Staatskasse zur Last fielen. Tja, und ich war ohne Anwalt angetreten, meine Ex dagegen hatte eine, und die musste sie nun selbst bezahlen, da der Richter gleichfalls entschied, jede Partei hätte ihre anwaltlichen Kosten selbst zu tragen. Das waren dann wohl um die 300 Euro, ich war auch so zufrieden und seither läuft es deutlich entspannter was der Umgangsregelung angeht. Hat ihr wehgetan ... darauf kam es an
