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Frage zum Vaterschaftstest
#3
2 Jahre.... Und keiner, der die Alarmglocken dem armen Eun-Jung um die Ohren haut?
Ich hoffe sehr für Dich, dass die 2 Jahre nicht schon tatsächlich vorrüber sind. Kinder, welche in der Ehe zur Welt kommen sind die der Ehepartner. Solltest Du tatsächlich vor ÜBER 2 Jahre darüber bescheid gewusst haben und Du hast das damals nicht irgendwo nachweislich schriftlich, dann wirst Du ggf ein fettes Problem bekommen können.
Wenn die Ex tatsächlich sich hierzu freiwillig herunterlässt, dann mache es, wie Austriake empfohlen hat..... Tick, tick, tick.... Die Uhr arbeitet stetz gegen Dich
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Nachrichten in diesem Thema
Frage zum Vaterschaftstest - von Eun-Jung - 12-02-2018, 02:55
RE: Frage zum Vaterschaftstest - von Austriake - 12-02-2018, 10:05
RE: Frage zum Vaterschaftstest - von fragender - 12-02-2018, 13:34
RE: Frage zum Vaterschaftstest - von Simon ii - 12-02-2018, 14:00
RE: Frage zum Vaterschaftstest - von Theo - 12-02-2018, 15:45
RE: Frage zum Vaterschaftstest - von Simon ii - 12-02-2018, 15:48
RE: Frage zum Vaterschaftstest - von p__ - 12-02-2018, 17:11

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