02-01-2018, 17:49
Man schreibt einen Antrag an das Familiengericht. In Punkt 1 sollte stehen, wann sich das Kind wo aufhalten soll: Das Kind würde an den geraden Wochen vom Vater betreut, an den ungeraden Wochen von der Mutter. Jeden Montag geht es nach der Schule zum jeweile betreuenden Elternteil (nur ein Beispiel). Dann die Details in weiteren Antragspunkten (Kosten, Kommunikation...), dann die Begründung.
Auch hier gilt so wie bei allen "weichen" Anträgen: Kurz, knapp, kompakt. Ausgreifend sein lohnt sich nur im Unterhaltsrecht.
Auch hier gilt so wie bei allen "weichen" Anträgen: Kurz, knapp, kompakt. Ausgreifend sein lohnt sich nur im Unterhaltsrecht.