26-12-2017, 17:46
Diese Gebühren sind kein Mehrbedarf, da sie nicht während eines längeren Zeitraums regelmäßig anfallen und nicht die üblichen Kosten übersteigen. Sie sind auch kein Sonderbedarf, da sie nicht außergewöhnlich hoch und keine unvoraussehbaren Aufwendungen sind. Ein Ausweis kostet für das Kind 22,80 EUR, das sind 0,4% des Unterhalts, den er pro Jahr zu zahlen hat. Der Ausweis ist sogar einige Jahre gültig, auf diesen Zeitraum bezogen wären das unter 0,1%. Das soll die üblichen Kosten übersteigen? Die Ex ist wohl bekloppt.
Ich würde also nicht ablehnen, sondern Forderungen nach Beteiligung ignorieren. Niemals "nein" sagen, sondern gar nichts sagen, wenn man eine Zahlung ablehnt. Exen niemals vermeidbaren Input geben. Jeder Buchstabe wird sonst gegen euch gewendet.
Die teilt man sich nicht, sondern der Vater zahlt sie ganz alleine. Er zahlt nämlich monatlich schwer verdienten und hohen Unterhalt, von dem solche Kosten zu bestreiten sind. Deshalb würden Extrazahlungen keine Rechnungen fürs Kind begleichen, sondern höchstens Zuschüsse zu Exens Wellnesswochenenden bedeuten, weil die Rechnungen fürs Kind längst vom Vater beglichen sind.
Ich würde also nicht ablehnen, sondern Forderungen nach Beteiligung ignorieren. Niemals "nein" sagen, sondern gar nichts sagen, wenn man eine Zahlung ablehnt. Exen niemals vermeidbaren Input geben. Jeder Buchstabe wird sonst gegen euch gewendet.
Zitat:aber ich finde es ok, wenn Ihr euch die Kosten für die Ausweispapiere teilt
Die teilt man sich nicht, sondern der Vater zahlt sie ganz alleine. Er zahlt nämlich monatlich schwer verdienten und hohen Unterhalt, von dem solche Kosten zu bestreiten sind. Deshalb würden Extrazahlungen keine Rechnungen fürs Kind begleichen, sondern höchstens Zuschüsse zu Exens Wellnesswochenenden bedeuten, weil die Rechnungen fürs Kind längst vom Vater beglichen sind.