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Öffentliche Gebühren als Sonder-/Mehrbedarf ??
#1
Bei der Übergabe meines Sohnes für die Weihnachtsferien gab es von der (H)Exe noch eine kleine Überraschung: sie möchte von mir die Hälfte der kürzlich angefallenen öffentlichen Gebühren für neue Ausweispapiere des Kindes (12 Jahre) als Sonder-/Mehrbedarf erstattet haben.

Zwar handelt es sich um einen überschaubaren Betrag (30 €), dennoch hätte ich große Lust, angesichts der immer frecher vorgetragenen Forderungen der Dame die Sache eskalieren zu lassen, möchte mich aber zuvor absichern.

Nach meinem Kenntnisstand kursieren über das, was zu Sonder-/Mehrbedarf im eigentlichen Sinne dazu gehört, die unterschiedlichsten Definitionen. Öffentliche Gebühren habe ich dabei aber nirgendwo gefunden. Wie seht ihr das?

Ist es richtig, dass Sonder-/Mehrbedarf quotiert nach der Höhe der Einkommen der Eltern berechnet wird, und dass es dabei keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit und auch keine Einkommensfiktion gibt?
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Öffentliche Gebühren als Sonder-/Mehrbedarf ?? - von finearts60 - 26-12-2017, 11:43

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