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Unterhaltsrückstand, neuer Job
#20
Ein Lohnpfändungsversuch geht auch über §850c ZPO, der Betrag ist dann halt geringer. Der Schaden ist gleich hoch, weil du gleich wieder rausfliegst. In dem Fall würde ich aber eine Abänderungsklage auf Verfahrenskostenhilfe probieren und die nächste Insolvenz vorbereiten. Bringt zwar auch nicht mehr viel, aber so langsam kannst du dann auch darauf umschalten, dem Staat Kosten zu verursachen statt zu versuchen, Leistungen zu erbringen, die dir dann mit dem rundweg schwachsinnigen fiktivem Einkommen und Pfändung kaputtgeschlagen werden.

Die Schulden sind ja nur entstanden, weil sich Zahlen auf Papier erhöht haben, Zahlen die sich aus nichtvorhandenem Einkommen speisen. Eine Insolvenz löscht dann die Zahlen wieder. Geld fliesst keines, vorher nicht, nachher nicht. Ein Irrsinn der Fiktionen oder anders gesagt: Rechtsstaat at Work im Familienrecht.

Mir hat das Jugendamt bei meinen Schulden übrigens einen Vollstreckungsverzicht angeboten, wenn ich nur den laufenden Unterhalt bezahlen würde. Pfff, dann würde ja die schönen Schulden nicht wachsen, die möchte ich doch noch an das Kind vererben :-) Laufender Unterhalt ist immer das Hauptziel von denen (bei einer Rückholquote von 14% auch logisch, die wissen dass eh selten wieder was kommt) und das ist auch dein Pfund. Du kannst auch mal der Ex deine Situation erklären und freudig anbieten, jetzt vollen Unterhalt direkt zu bezahlen. Und wenn sie das Risiko senken will, dass die Zahlungen gleich wieder stoppen, soll sie die Beistandschaft beenden, daduch verliert sie nichts.
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Unterhaltsrückstand, neuer Job - von Gast1969 - 17-11-2017, 20:27
RE: Unterhaltsrückstand, neuer Job - von p__ - 17-11-2017, 23:47
RE: Unterhaltsrückstand, neuer Job - von p__ - 18-11-2017, 11:09
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RE: Unterhaltsrückstand, neuer Job - von Nappo - 18-11-2017, 21:13
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RE: Unterhaltsrückstand, neuer Job - von kay - 12-11-2018, 12:29
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RE: Unterhaltsrückstand, neuer Job - von Mercedes_AMG - 12-11-2018, 12:36
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RE: Unterhaltsrückstand, neuer Job - von Bitas - 15-11-2018, 15:45

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