20-11-2017, 14:08
Ich hatte gedacht, freiwillig so ca. 50 EUR auf den Rückstand zu zahlen. Sollten die dann auf die Summe lt. §850c ZPO bestehen, könnt ich damit auch noch leben.
Sorge macht mir halt nach wie vor, ob die ggf "verschärft" Pfänden und evtl. direkt ne Lohnpfändung veranlassen - unabhängig von meinen freiwilligen Zahlungen, so nach dem Motto: ach, da kommt ja endlich mal Geld, und nen neuen Job hat der auch, na prima, kriegen wir endlich den Hals nicht voll - ab mit Pfändungsbescheid zum Arbeitgeber......................
Und meine Ex-Frau hat sowieso glaub ich, noch gar nicht auf dem Schirm, das sie mal mit Bar-Unterhaltspflichtig wird
Sorge macht mir halt nach wie vor, ob die ggf "verschärft" Pfänden und evtl. direkt ne Lohnpfändung veranlassen - unabhängig von meinen freiwilligen Zahlungen, so nach dem Motto: ach, da kommt ja endlich mal Geld, und nen neuen Job hat der auch, na prima, kriegen wir endlich den Hals nicht voll - ab mit Pfändungsbescheid zum Arbeitgeber......................

Und meine Ex-Frau hat sowieso glaub ich, noch gar nicht auf dem Schirm, das sie mal mit Bar-Unterhaltspflichtig wird
