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Ja, möglich
50.00%
5 50.00%
Nein, umöglich
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Ändern eines gerichtlichen Vergleichs
#85
a) Keine Formel. Bei pflichtigen Vätern wird aber immer das genommen, was rein zufällig den Mindestunterhalt ergibt. Wenns eine pflichtige Mutter trifft, winden sich die Roben weit stärker oder belassen es bei Ermahnungen. Recht ist eine schmutzige, sexistische, unvorhersagare, chaotische Angelegenheit, grad das Gegenteil des Images das die Rechtspflege gerne proaktiv verbreitet.
b) Ja. Aber es muss auch ein Berufsabschluss sein, zu dem die Ausbildung an dieser Schule führt. Blosse Berufsvorbereitung ist das nicht.
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RE: Ändern eines gerichtlichen Vergleichs - von p__ - 16-11-2017, 10:35

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