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Unterhaltspflicht für Kind aus früherer Beziehung der Partnerin?
#3
Bei einer nichtehelichen Beziehung bleibt alles folgenlos. Wenn du so eine Dame heiratest und deine Beziehung scheitert, wirst du zwar für das Kind keinen Unterhalt bezahlen müssen, aber es kann dich trotzdem teuer zu stehen können. Erwirbt die Dame wegen geringer Erwerbstätigkeit (weil sie das Kind betreut) wenig Rentenpunkte, wird dein Versorgungsausgleich teuer. Und die geringe Erwerbstätigkeit gilt als eheprägend incl. konkludenter Zustimmung deinerseits. Mindestens der Trennungsunterhalt fällt damit höher aus.
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RE: Unterhaltspflicht für Kind aus früherer Beziehung der Partnerin? - von p__ - 20-10-2017, 21:37

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