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Unterhaltspflicht für Kind aus früherer Beziehung der Partnerin?
#2
Unterhaltspflichtig wird man immer nur gegenüber den eigenen Kindern.

Ausnahme: Mann adoptiert die mitgebrachten Kinder, diese werden durch den Akt der Adoption rechtlich (nicht biologisch!) zu eigenen Kindern.

Gegenüber Kindern, die die Mutter mit in den Haushalt, in die neue Ehe o.ä. gebracht hat, bleibt immer und ewig der biologische Vater unterhaltspflichtig - auch wenn er die Kinder noch nie gesehen haben sollte. Ausnahme: siehe oben.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Unterhaltspflicht für Kind aus früherer Beziehung der Partnerin? - von Austriake - 20-10-2017, 15:42

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