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Zusammenveranlagung u. wenn die Unterschrift verweigert wird
#3
Im erst genannten Fall gehe ich von einer gemeinsamen Unterschrift natürlich aus.

Es betraf die zweite Variante. Kennt man die Einkünfte nicht genau, lässt man sie weg. Das Finanzamt kann die Einkünfte alleine ermitteln, wegen der elektronischen Übermittlung der Daten seitens des Lohnbüros.
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RE: Zusammenveranlagung u. wenn die Unterschrift verweigert wird - von Nappo - 18-10-2017, 23:45

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