10-08-2017, 11:33
Brief von KM-Ratte:
Backgroundinfo: Kind 1 hat im Juli eine Berufsausbildung abgeschlossen, ich weiss leider nicht wie da ja jegliche Informationen von der KM einfach nicht erbracht werden.
Zitat:Sehr geehrter RA von BTE,
in vorbezeichneter Angelegenheit besucht Kind 1 ab September die BOS auf der er sein Abitur absolvieren möchte um anschliessend zu studieren. Er hat folglich kein Einkommen und es besteht nach wie vor eine Unterhaltspflicht ihres Mandanten!
Unabhänig hat ihre Mandantschaft erhebliche Unterhaltsrückstände. Eine Rückgabe des Titels kommt daher nicht in betracht.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
RATTE
Backgroundinfo: Kind 1 hat im Juli eine Berufsausbildung abgeschlossen, ich weiss leider nicht wie da ja jegliche Informationen von der KM einfach nicht erbracht werden.