22-07-2009, 19:11
(22-07-2009, 19:01)vorsichtiger schrieb: ...Nicht erfasst werden Schulden / Forderungen, die aus unerlaubten Handlungen entstanden sind. Also z.B. Straf- / Bußgelder o.Ä.
Nicht gezahlte UH- Schulden müssten also erstmal als solche unerlaubte Handlungen verurteilt worden sein. Das ist in aller Regel schwierig bis unmöglich für die Fordernden.
...
Das heisst, ein Strafbefehl wegen Verletzung der Unterhaltspflicht behindert die Durchfuehrung einer Insolvenz ?
Wie ich es schon geahnt habe.
Al Bundy
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."