31-07-2017, 09:42
(31-07-2017, 09:11)Ernesto45 schrieb: Gibt es da irgend welche Dinge bei denen es eine Rolle spielt ob ich diese noch diesen Monat an gehe oder erst im nächsten Monat ?
Nein, es gibt nichts Dringendes, das dir endgültig entgeht wenn der Kalendermonat wechselt. Eine besondere Formulierung für Vereinbarungen brauchst du nicht. Es reicht, wenn der Wille der Unterzeichnenden klar wird, Unterschrift, Datum. Schreib irgendwas wie "Vereinbarung über die Aufteilung der Haushaltsgegenstände im Haus Kläranlagenweg 1, 00000 Dummsdorf anlässlich der Trennung von Herr und Frau Frischauf geb. Zickerlisl".
So richtig gerichtsfest ist das ohnehin nicht, schadet aber auch nicht.
Scheidungsfolgenvereinbarung ist die Regelungen über die finanziellen und rechtlichen Folgen einer Trennung oder Scheidung. Das geht nicht mit einem schnell unterschriebenen Stück Privatpapier zwischen den Expartnern.