Also fürs Kind zahlt man natürlich, aber für die Exe keinesfalls!
Wie weit geht es im Pfändungsfall runter bei geprelltem Ehegattenunterhalt und Mehr-/Sonderbedarf?
	
	
	
	
Wie weit geht es im Pfändungsfall runter bei geprelltem Ehegattenunterhalt und Mehr-/Sonderbedarf?

 
 

 
