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Ändern eines gerichtlichen Vergleichs
#43
@P__: soll ich dann das mit dem Zeitlichen begrenzen lassen? Und soll ich dann gleich einen neuen Antrag machen, da ich ja mit Verfügung des FamFG ab Volljährigkeit keine Auskünfte mehr seitens der KM erhalte?
Ich meine, Es kann ja auch das Kind vorgeladen werden und dann kann es ja im Gerichtssaal erklären, was es gedenkt zu tun, wenn es Volljährig ist.
Fakt ist ja wohl, wenn der Richter sich nicht darauf einläßt, dass die Title bis 18 begrenzt werden, dann habe ich erneut das nachsehen. Dann soll ich Unterhalt zahlen, ein Anrecht auf Abänderung hätte ich ja auch nicht, da es keine 2 Jahre seit dem letzten Bescheid sind und... Ich bekomme "freiwillig durch Beschluss" keine Auskünfte.
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RE: Ändern eines gerichtlichen Vergleichs - von fragender - 08-06-2017, 12:17

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