Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Erdbeben im italienischen Unterhaltsrecht
#12
Zitat:Wo nimmst Du diese Aussage her?

Ein bisschen Recherche schadet niemand, dann hätten sich die Fragen erübrigt. Der Juristenmüll ist immerhin gut dokumentiert. In gut geheizten Kanzleien sitzen und vornehm gewandet daherschreiben, das können sie. Es geht bei der italienischen Entscheidung um die Höhe, nicht um die Umstände des Ehegattenunterhalts. Der Paragraf zum Mass des Unterhalts wurde in Deutschland 1896 eingeführt und galt ab 1900. Da fängt das Übel an, indem von "standesgemässem" Unterhalt die Rede war. 1938 kam die erste grosse Reform und nun heisst es "nach den Lebensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt zu gewähren" in §66 des neuen Eherechts. In dieser Reform zeigen sich viele Grundzüge und Veränderungen, die bis heute gültiges Prinzip sind, ein Selbstbehalt wurde eingeführt, Einkommen wurde definiert, Beschränkungen, Umgangsrecht, Kindesunterhaltsprinzipien und massenhaft mehr. Auch die darin verwendete Sprache des Eherechts ist bei heute prägend.

Änderungen kamen, aber grundlegend ändert es sich erst wieder 1977. Aber halt nicht in dem unseligen Punkt der ehelichen Verhältnisse, diesem Goldgräberinnenparagraf. Stattdessen kam eine Inflation der Ansprüche. Was vorher meisten abgesprochen werden musste und die Ausnahme war, wurde nachher der Regelfall mit einer fetten Belohnung für Streit.

Am stärksten verantwortlich für diesen Punkt der eheprägenden Verhältnisse sind somit Rudolf Arnold Nieberding vom Reichsjustizamt (der hat die Fassung 1896 des BGB massgeblich gestaltet), sein Oberchef Fürst Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst, Franz Gürtner von der NSDAP, sein Oberchef Adolf Hitler. Rot-gelb ?! Grandios unfähige Reformvermurkser wie alles das sich links schimpfte, aber nicht Urheber dieses eheprägenden Mists.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Erdbeben im italienischen Unterhaltsrecht - von p__ - 23-05-2017, 14:27

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste