12-04-2017, 19:31
Mit dem generellen Anspruch auf einen unbefristeten Titel. Man könne ihn ja abändern, wenn sich geänderte Verhältnisse ergeben. Trotzdem: Wenn man klar und deutlich eine Befristung beantragt, so muss darüber auch entschieden und begründet werden. Der Antrag kostet nichts extra, also raus damit ans Gericht wenn eine Klage kommt.