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PKV-Beitragsrückerstattung: KU-erhöhend?
#20
Mit dem generellen Anspruch auf einen unbefristeten Titel. Man könne ihn ja abändern, wenn sich geänderte Verhältnisse ergeben. Trotzdem: Wenn man klar und deutlich eine Befristung beantragt, so muss darüber auch entschieden und begründet werden. Der Antrag kostet nichts extra, also raus damit ans Gericht wenn eine Klage kommt.
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RE: PKV-Beitragsrückerstattung: KU-erhöhend? - von p__ - 12-04-2017, 19:31

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