06-04-2017, 19:39
(06-04-2017, 17:21)Umgangsvereitelung_wasnun schrieb: Wir haben bereits einen online-Zugang. ....Die Frage ist nicht, wie wir es erfahren, sondern wie wir einschreiten ...
Mal unabhängig von dem was der Anwalt macht. Wenn du einen Onlinezugang zu deiner Schufa hast, dann klickst du bei den Einträgen die die nicht gefallen das dies der Fall ist und wählst aus was daran nicht stimmt und bzw. trägst das in das Textfeld ein und sendest die Meldung ab. Und schon wird das an die Stelle weiter geleitet die den Eintrag veranlaßt hat. Und die Stelle hält dann den Eintrag aufrecht oder zieht ihn zurück.
Meine Erfahrung ist das viele der monierten Einträge zurück gezogen werden. Das ist erstaunlicher Weise sogar bei berechtigten Einträgen der Fall !
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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