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Unterhaltsschulden unauslöschlich?
#2
Das war nur um Angst und Bange zu machen. Damit die Insolvenzverwalter schnell noch ein bisschen Kasse machen können und man voreilig in die Privatinsolvenz geht.

Der Knackpunkt ist...[...]...den der Schuldner vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährt hat...diesen passus kann man ggf. mit einer negativen Feststellungsklage entgegenwirken, sollte der Gläubiger tatsächlich Widerspruch einlegen.

...und ein Gläubiger sollte höllisch aufpassen sich auf solch ein Spiel einzulassen.
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RE: Unterhaltsschulden unauslöschlich? - von Arminius - 31-03-2017, 00:34

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