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Familiendiebstahl nach § 247 StGB in der Praxis?
#12
(30-03-2017, 10:29)p__ schrieb: Dazu muss man aber schnell sein, die Aufnahmen werden nicht lange aufbewahrt. Überhaupt ist der Zeitfaktor wichtig. Wer erst nach Monaten mit "meine Frau hat mich bestohlen" ankommt, kann es auch vergessen.

Absolut.

wenn der Diebstahl dazu verwendet werden soll, die Verwirkung eines Unterhaltsanspruchs nach §1579 BGB zu erreichen, sollte es eigentlich so hingedreht werden, dass der Diebstahl der Trennungs- und Scheidungsgrund ist......
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Familiendiebstahl nach § 247 StGB in der Praxis? - von Austriake - 30-03-2017, 11:41

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